Auch der Explosionsschutz unterliegt einem stetigen Wandel - Normen werden überarbeitet, neue Kenntnisse einbezogen. Eine ATEX-Zulassung für Geräte, die im Ex-Bereich eingesetzt werden, ist für europäische Länder seit dem 01.07.2003 zwingend erforderlich.
Hierfür definierte die EU zwei wesentliche Richtlinien, die die Bestimmungen für Explosionschutz festlegen (fr. atmosphère explosible). Im folgenden werden diese Richtlinien kurz beschrieben.
Richtlinie 94/9/EG
Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. ATEX 95
Richtlinie 99/92/EG
Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können. ATEX 137
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