Ex-Schutz.

Zonen - Verantwortungsbereiche des Betriebes

Sicherheit ist das oberste Gebot

Überall dort, wo brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet, transportiert oder gelagert werden, spielt Sicherheit eine besonders große Rolle - vor allem in der chemischen und petrochemischen Industrie, bei der Erdöl- und Erdgasförderung und im Bergbau.

Um in diesen Bereichen ein möglichst hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, haben die Gesetzgebungen der meisten Staaten entsprechende Auflagen in Form von Gesetzen, Verordnungen und Normen entwickelt. Diese müssen nun von den Betrieben umgesetzt werden, denn der Betreiber einer Anlage ist nach der BetrSichV alleine verantwortlich für den sicheren Betrieb.

Der Verantwortungsbereich erstreckt sich damit auf:

  • Festlegung der explosionsgefährdeten Bereiche (Zonen),
  • Erstellung eines Explosionsschutzdokuments,
  • Realisierung von organisatorischen und technischen Maßnahmen zum Explosionsschutz,
  • Durchführung von Prüfungen,
  • Einsatz von Produkten in Ex-Bereichen, die der ATEX 95 Richtlinie entsprechen.


Bedeutung der Zoneneinteilung:

  • Zone 0/20: Gefahr ständig, langzeitig oder häufig
  • Zone 1/21: Gefahr gelegentlich
  • Zone 2/22: Gefahr selten und kurzzeitig

 

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