Service.

Allgemeine Liefer- & Zahlungsbedingungen

1. Ausschließliche Geltung dieser Bedingungen


Sowohl das vorliegende Geschäft als auch die gesamte künftige Geschäftsbeziehung zwischen ecom und dem Kunden unterliegt ausschließlich den nachfolgenden Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten selbst dann nicht, wenn ecom nicht noch einmal eigens widerspricht.

2. Zustandekommen eines verbindlichen Vertrags und Vertragsinhalt


2.1 Angebote von ecom sind freibleibend. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von ecom zustande.
2.2 Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen bzw. schriftlich bestätigt werden.
2.3 Der Kunde darf Ansprüche aus einem Auftrag nicht ohne vorherige, schriftliche Erlaubnis von ecom abtreten.

3. Preise


3.1 Sämtliche Preisangaben von ecom verstehen sich ex works, rein netto und ohne Verpackung und Versandkosten.
3.2 Selbst wenn der Kunde die Kosten für von ecom verwendete Werkzeuge ganz oder teilweise übernimmt, erwirbt er nicht allein dadurch irgendwelche Rechte an derartigem Werkzeug. Dieses Werkzeug verbleibt vielmehr vollumfänglich im Eigentum von ecom.

4. Lieferfrist


4.1 Verzögert sich eine Lieferung infolge höherer Gewalt, verlängert sich die Lieferfrist automatisch in angemessenem Umfang. Überschreitet eine derartige Verzögerung die Dauer von einem Monat, ist ecom berechtigt, durch entsprechende schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurückzutreten.
4.2 Kommt ecom mit der Lieferung in Verzug, so kann der Kunde ecom eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Hält ecom diese Frist nicht ein, kann der Kunde unter Ausschluß aller sonstigen Rechte vom Vertrag zurücktreten. Dieselbe Einschränkung gilt auch dann, wenn ecom die Leistung aus Gründen, die ecom nicht zu vertreten hat, nachträglich unmöglich geworden ist.

5. Rüge, Mängelhaftung und sonstige Haftung


5.1 Beanstandungen offensichtlicher Mängel, insbesondere Abweichungen der Liefermenge, der Identität des Liefergegenstandes sowie leicht erkennbarer Transport- und/oder Verpackungsschäden, sind innerhalb einer Woche nach Ablieferung schriftlich zu erheben. Bei versteckten Mängeln gilt diese Frist ab Erkennbarkeit des Mangels.
5.2 Für mangelhafte Lieferungen und aus anderen Gründen haftet ecom unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche wie folgt:
5.2.1 Mangelhafte Ware ist nach Wahl von ecom unentgeltlich entweder nachzubessern oder durch neue Ware zu ersetzen („Nacherfüllung“). Ersetzte Teile werden Eigentum von ecom. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
5.2.2 Sofern die jeweils im übrigen erforderlichen gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen vorliegen, ersetzt ecom daneben folgende Schäden: Alle Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ecom oder einer Person beruhen, derer sich ecom zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedient, sowie sämtliche Schäden wegen der Verletzung einer Person, ferner sämtliche Aufwendungen, die im Rahmen der Nacherfüllung entstehen, so insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Nicht ersetzt werden jedoch die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand zwischenzeitlich an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Bestimmungsort verbracht worden ist.
5.3 Die Frist zur Geltendmachung der Ansprüche nach Ziffer 5.2.1 beträgt für Unternehmen12 Monate ab Ablieferung bzw. Abnahme, für alle übrigen Kunden sowie in jedem Falle für alle Ansprüche nach Ziffer 5.2.2 24 Monate. Für die Ersatzlieferung bzw. für die nachgebesserte Ware beträgt die Haftungsfrist 3 Monate, sie läuft aber mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Haftungsfrist.

6. Kreditunwürdigkeit des Kunden


Voraussetzung für ecoms Verpflichtung zur Lieferung ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Kunden. Erhält ecom nach Vertragsabschluß Auskünfte, die nach vernünftiger kaufmännischer Einschätzung insoweit Anlass zu berechtigten Zweifeln geben, so kann ecom nach ihrer Wahl entweder Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen oder, soweit andere Bezahlung als Barzahlung vereinbart ist, Barzahlung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten oder die Erfüllung verweigern und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt


7.1 ecom behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zu deren jeweils vollständiger Bezahlung vor.
7.2 Der Kunde wird jedoch ermächtigt, die Waren bereits vor deren vollständiger Bezahlung weiterzuverarbeiten und/oder weiterzuveräußern. Im Gegenzug nimmt der Kunde eine derartige Verarbeitung im Auftrag und im Namen von ecom vor und tritt seine Ansprüche aus dem dadurch entstehenden (Mit-) Eigentum an der neuen Sache sicherungshalber bereits jetzt ebenso an ecom ab wie die Forderungen, die der Kunde durch die Weiterveräußerung solcher Ware (gleich, ob weiterverarbeitet oder nicht) bzw. durch die Weiterveräußerung des entsprechenden Miteigentumsanteils gegenüber seinen Abnehmern erhält. Im Falle drohender Insolvenz des Kunden und/oder bei Zahlungsverzug mit mindestens 10% des offenen Forderungsbestandes ist der Kunde verpflichtet, ecom eine übersichtliche Liste sämtlicher offener Forderungen unter Angabe der jeweiligen Drittschuldner, dem jeweiligen Forderungsstand sowie aller sonstigen zum Einzug derartiger Forderungen sachdienlichen Angaben zu überlassen. In einem solchen Fall ist ecom berechtigt, die o.e. Abtretungen den Drittschuldnern gegenüber offenzulegen und die betreffenden Forderungen direkt von diesen einzuziehen.

8. Zahlungsbedingungen


8.1 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung rein netto fällig.
8.2 Der Kunde darf gegen Forderungen ecoms nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
8.3 Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden so, dass die vollständige und/oder pünktliche Bezahlung der noch nicht fälligen Forderungen von ecom nach vernünftigem kaufmännischen Ermessen andernfalls gefährdet erscheint, darf ecom solche sofort fällig stellen und Bezahlung verlangen.

9. Schlussbestimmungen


9.1 Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile lässt den Vertrag im übrigen unberührt.
9.2 Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten ist Assamstadt.
9.3 Die gesamte Lieferbeziehung untersteht ausschließlich deutschem Recht.
9.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Tauberbischofsheim, doch kann ecom wahlweise auch an dem für den Sitz des Kunden jeweils allgemein zuständigen Gericht Klage erheben.

 


ecom instruments GmbH, Assamstadt

Stand 1. Dezember 2011

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